Persönliche Gegenstände und Haushaltsaritkel

Personen, die zum ersten Mal nach Kanada einwandern, können darüber hinaus Möbel, Haushaltsartikel und andere persönliche Gegenstände einführen.  Wie bereits in Kapitel 8 erläutert, ist es jedoch Voraussetzung, dass sich diese Gegenstände vor der Abreise unmittelbar in Ihrem Eigentum befunden haben und von Ihnen benutzt wurden. Um den Gebrauch nachweisen zu können ist es deshalb sinnvoll, Quittungen und Kassenzettel mitzubringen, die belegen, dass sich die Gegenstände bereits seit einiger Zeit in Ihrem Eigentum befinden.

In die Kategorie persönliche und haushaltsbezogene  Vermögenswerte gehören z. B. Kleidungsstücke, Möbel, andere Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte,  Silberbesteck,  Antiquitäten,  Schmuck,  Erbstücke,  Computer, Münzsammlungen, Bücher, Musikinstrumente, Motorräder, private Fahrzeuge, Boote und Anhänger. Darüber hinaus muss der Einwanderer die Absicht haben, sich in Kanada dauerhaft, mindestens aber für die Dauer von drei Jahren niederzulassen. [...]